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"Stadtjäger" keine städtische Behörde
Im April 2023 (Woche 15) stieß ich im "Degerloch Journal" auf einen Artikel über den neuen Stadtjäger Dr. Jürgen Friedle. Dieser Artikel ließ mich - und übrigens die ganze Familie - in dem Glauben, es mit einer städtischen Behörde zu tun zu haben. Im Mai wandte ich mich an Dr. Friedle mit der Bitte um einen Rat wegen Wildverbiss-Schäden in unserem Pachtgrundstück (5 Ar) in Stuttgart-Sillenbuch. Daraufhin verabredete sich Dr. Friedle mit mir telefonisch zu einer Ortsbesichtigung und Lagebesprechung.
Während dieses Termins hinterließ mir Dr. Friedle 3 Din-A4-Seiten, damit ich sowohl über Stadtjagd als auch Kostenstruktur informiert würde. Dass diese Ortsbesichtigung bereits 180 € kosten sollte, darauf ging Dr. Friedle mit keinem Wort ein. Erst später wurde uns klar, dass wir es mit einem selbstständigen Privatunternehmer und keiner städtischen Institution zu tun hatten. Inzwischen hat er uns eine Rechnung von über 200 € für seine - erfolglosen - "Bemühungen" geschickt.
Für diesen Betrag hätten wir z.B. auf dem Wochenmarkt sehr viel Obst und Gemüse ohne Anstrengung kaufen können. Dabei hätte er als Kreisjägermeister eigentlich wissen müssen, dass Jagen neben besiedelten Gebiet unmöglich ist. Auch dass dort bereits andere Personen das Jagdrecht haben, an die er uns im Vorfeld hätte verweisen können, und das ganz ohne Unkosten. Sicher hätte ich etwas besser aufpassen müssen, aber das Geschäftsgebaren von Dr. Friedle empfinden wir schon als unseriös und unlauter. Nur zu leicht verbindet man mit der Berufsbezeichnung Stadtjäger eine städtische Behörde.
Nachdem bei uns in der Ramsbachstraße in Degerloch bereits Füchse und neuerdings auch ein Waschbär gesichtet wurden, könnte diese Anlaufstelle auch für andere Einwohner wichtig werden.
Heinz Schlüter
Kommentare
Kommentar von Dr. Jürgen Friedle |
Sehr geehrter Herr Schlüter, danke für die Darstellung aus Ihrer Sicht. Die Tätigkeit als Stadtjäger ist sehr komplex. Vom 7Schläfer über Marder, Waschbär, Fuchs und Dachs und selten auch Rehwild. Dies ist übrigens in der Gegend Ihres Schrebergartens, auch unten in Rohracker recht häufig vorhanden. Es ist erstmal wegen Datenschutz nicht einfach den zuständigen Revierpächter herauszufinden. Dem Jäger ist es nicht möglich im besiedelten Gebiet zu jagen. Eine Lebendfalle für Rehe gibt es nicht. Also bleibt nur eine Vergrämung.
Die zuerst gefundene Methode, verstänkern, ist wegen der nahe wohnenden Anwohner nicht möglich. Ich habe dann eine Recherche gemacht und habe Ihnen eine professionelle Methode empfohlen, die elektronisch funktioniert. Sie meinten, das müsste alles unentgeltlich geschehen. Leider nicht. Ich habe Zeit und Know-how aufgewendet um Ihnen zu helfen. Und ich hoffe, die elektronische Vergrämung hilft. Niemand sonst hätte Ihnen helfen können, weder Wildtierbeauftragter (der hätte mich eingebunden) noch Polizei, noch örtlicher Jagdpächter. Der Betrag von ca. 200€ (nur Ortstermin und Kilometer) erschien Ihnen hoch, aber wenn Sie verstehen welcher Aufwand betrieben wurde, können Sie das vielleicht nachvollziehen.
Herzliche Grüße, Jürgen Friedle
Kommentar von Dr. Jürgen Friedle |
Sehr geehrter Herr Schlüter,
den obigen Kommentar hatte ich mit Handy verfasst, nachdem mich ein Degerlocher auf den Beitrag aufmerksam gemacht hat. Hier noch ein Nachtrag, komfortabler mit dem PC geschrieben: Stadtjäger ist kein Beruf sondern eine seriöse Tätigkeit. Dazu braucht man eine Jägerausbildung sowie eine Zusatzausbildung über 9 Monate, damit man im besiedelten Bezirk mit allen entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen jagen kann, i.d. Regel mit einer Lebendfalle. Dies wird nach bestandener Prüfung von der Unteren Jagdbehörde anerkannt und man erhält einen Ausweis.
Das Jagdrecht ist mit dem Grundstückseigentum verbunden oder dem Nutzungsberechtigten und Jagd erfolgt nur im Auftrag. Die Gemeinde gestattet auf Antrag, ob dieses erfolgen kann, Kostenträger ist immer der Eigentümer/Nutzungsberechtigte. Im Fall von Rehverbiß im Schrebergarten ist der zuständige Jagdpächter nicht schadensersatzpflichtig. Eine Bejagung mit der Schußwaffe ist hier nicht möglich. Ok, der Ernteausfall bei Ihnen ist kein Riesenschaden, aber um dies zukünftig zu vermeiden, ist Vergrämung die einzige Möglichkeit. Mit erfolglos kann man das nicht bezeichnen, es ist ein Lösungsansatz, den Sie selbst nicht im Auge hatten. Ich kann keine Unseriösität in meiner Tätigkeit feststellen. Dieser spezielle Fall ist selten, meist geht es sonst um Belästigung/Schäden in Dächern durch Marder oder Waschbären, die leicht Schäden von 20-30.000€ verursachen können. Hier sind die Betroffenen immer sehr froh, daß sich jemand dieser Thematik annimmt.
Sie haben die Waschbärproblematik in Degerloch erwähnt. Das sind Fälle, die mir immer häufiger zugetragen werden. Hier arbeite ich mit einem Kollegen zusammen und wir haben im Ortsbezirk mittlerweile 8 Waschbären, 4 Füchse, 5 Marder und einen Dachs mit Fallen entnommen, die beträchtlichen Schaden angerichtet hatten.
Ich helfe den Bürgern hier und im Filderraum bei diesen Problemstellungen sehr gerne, aber ich muß auch meine Aufwendungen abdecken, Sie verstehen das sicher.
Herzliche Grüße, Jürgen Friedle
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