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Besorgniserregende Entwicklung
Laut Gesundheitsamt droht möglicherweise auch ein erneuter exponentieller Anstieg der Fallzahlen, was das Auftreten der sogenannten "zweiten Welle" bedeuten würde. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt am Freitag, 14. August, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den vorgegebenen Bereichen erinnert. Dies gilt zusammen mit anderen Regeln als effektiver Schutz vor Neuinfektionen.
Albrecht Stadler, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: "Bürgerinnen und Bürger melden uns zahlreiche Verstöße gegen die Auflagen der Corona-Verordnung. Nachlässigkeiten werden stadtweit nicht nur im Gastro-Bereich, sondern auch im Einzelhandel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln beobachtet. Mund-Nasen-Bedeckungen werden gar nicht oder nicht wirkungsvoll getragen." So ein Verhalten sei nicht nur unsolidarisch, sondern auch bußgeldbewehrt.
Das Land hat jetzt den Regelsatz auf 100 Euro angehoben, möglich sind bis zu 250 Euro. Polizei und Stadt kontrollieren schon jetzt regelmäßig. Verpflichtend ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei bestimmten körpernahen Dienstleistungen. Laut Corona-Verordnung müssen Mitarbeiter im Einzelhandel wie in der Gastronomie Mund und Nase bedecken, wenn sie sich in Räumen aufhalten, die Kunden oder Gästen offen stehen. In allen Einzelhandelsgeschäften gilt auch für die Kunden selbst eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.
Stadler ergänzte: "Manche nutzen ein Visier aus Kunststoff als Spuckschutz. Das mag etwa für Brillenträger bequemer sein, ist aber nach Auslegung des Landes Baden-Württemberg nicht ausreichend." Der Schutz der Umgebung ist damit nicht gewährleistet. Ebenso wenig reiche eine Bedeckung "auf Halbmast" mit freier Nase oder die Maske als Kinnschutz. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssten keine Mund‐Nasen‐Bedeckung tragen. Es reiche, ein ärztliches Attest mitzuführen.
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