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Das ist Lebensmittel-Einzelhandel
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat "Einzelhandel für Lebensmittel", der nach der Verordnung des Landes geöffnet bleiben darf, erläutert. Damit will das Amt für öffentlich Ordnung der Branche eine Hilfestellung geben. Weiterhin geöffnet bleiben dürfen demnach alle Geschäfte, deren Hauptzweck der Verkauf von Essen und Getränken ist.
Dies gilt vor allem für Supermärkte und Getränkemärkte. Darüber hinaus sind aber auch Tee- und Kaffeeläden, Süßigkeitenverkauf, Gemüse- und Obsthändler, Wein- und Spirituosenhandlungen, sogenannte Tante Emma Läden und alle der Nahversorgung dienenden Lebensmittelgeschäfte nicht vom aktuellen Verbot erfasst. Diese Geschäfte dürfen zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin Kunden bedienen. Neu ist, dass auch ein Sonntagsverkauf zugelassen wird.
Ebenfalls öffnen dürfen Bäckereien und Metzgereien zu den bisherigen Öffnungszeiten. Außerdem dürfen geöffnet sein: Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, müssen geschlossen bleiben, auch in Einkaufszentren. Die Verordnung des Landes knüpft an die Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März zum einheitlichen Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland an.
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