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Das Recht der Seelsorgenden
In der württembergischen Landeskirche herrscht Unruhe. Grund dafür ist die Entscheidung, dass die Synode die öffentliche Segnung von homosexuellen Paaren Ende November abgelehnt hat. Stuttgarts Stadtdekan Sören Schwesig und Prälatin Gabriele Arnold bedauern weiterhin die Entscheidung, fühlen sich aber der Einheit der Kirche verpflichtet. Unabhängig davon äußerten sie Verständnis für Abweichler.
Wir haben Degerlochs Dekanin Kerstin Vogel-Hinrichs diesbezüglich um ihre Meinung gefragt. "Ich bedauere persönlich - auch als Landessynodale - außerordentlich, dass die Synode einem öffentlichen Trau- oder Segnungsgottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare nicht zugestimmt hat. Gleichwohl gibt es schon seit Langem die Möglichkeit, diese Paare im Rahmen der Seelsorge zu segnen und für ihren gemeinsamen Lebensweg zu beten. Deswegen ermutige ich Pfarrerinnen und Pfarrer, von ihrem Recht als Seelsorgende Gebrauch zu machen, um die Menschen zu begleiten und zu segnen, die dies für ihre Partnerschaft oder Ehe wünschen. Das wird aber in der jetzigen Situation eine persönliche Einzelfallentscheidung jedes Pfarrers, jeder Pfarrerin bleiben."
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