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Diesel-Verkehrsverbot in Kraft
Die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die umliegenden Landkreise haben das Diesel-Verkehrsverbot in der kleinen Umweltzone Ende August vollständig umgesetzt: Mittlerweile stehen alle Schilder. Laut der aktuellen 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gilt das Verkehrsverbot - vorbehaltlich weiterer gerichtlicher Entscheidungen - seit dem 1. Juli für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter.
Die davon betroffene Zone erstreckt sich über den Stuttgarter Talkessel sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen - die sogenannte kleine Umweltzone. Verstöße gegen das neue Diesel-Verkehrsverbot werden ab Oktober geahndet. Das Bußgeld beträgt nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog 80 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen.
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