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Romakinder - keine Schulpflicht vor Ort
Viel wurde berichtet und kommentiert über die von Romas bewohnten Häuser in der Reutlinger Straße 119 und 123, die am 30. September geräumt wurden, nachdem viele Bewohner schon vorher ausgezogen waren. In der Berichterstattung, aber auch in den Anliegerbeschwerden ging es vor allem um Umweltverschmutzung, Vermüllung, Lärmbelästigungen, betteln in naher Umgebung, Verletzung der Maskenpflicht, Aggressionen gegenüber Anwohnern sowie Einsätzen von Jugendamt und Polizei.
"Mich wundert, dass in keinem der vielen Artikel die Problematik der Kinder beleuchtet wurde, zum Beispiel wieso keine Schulpflicht gilt und wohl auch kein Interesse an Schulbesuchen besteht, um den Kreislauf des Alternativuniversums, in dem sich die Familien befinden, vielleicht ein bisschen zu durchbrechen", schreibt J. Becker in seinem Kommentar auf degerloch.info, womit er sicherlich Recht hat.
Bei den Roma-Kindern handelte es sich um Touristen, die in Degerloch als EU-Bürger zu Gast waren. Somit herrscht Schulpflicht in ihren Heimatländern Bulgarien und Rumänien. Eine Nachfrage beim Schulverwaltungsamt bestätigt dies. "Die Schulpflicht eines Kindes basiert auf der polizeirechtlichen Abmeldung in einem Bürgerbüro. Nachdem die Südosteuropäer in den Chaos-Häusern nicht gemeldet waren und im Rahmen der EU-Freizügigkeit mit Gast-Status hier lebten, ist das Herkunftsland für die Einhaltung der Schulpflicht zuständig", erklärt Andreas Hein, Leiter des Stuttgarter Schulverwaltungsamtes.
Kommentare
Kommentar von J. Becker |
Zu dem Beitrag "Romakinder - keine Schulpflicht vor Ort" - vom 4.10.20
Hallo liebe Redaktion,
danke für die journalistische Bearbeitung meiner Frage - die Antwort ist aufschlussreich. Ich finde es sehr traurig für die Kinder.
J. Becker
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