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Mai-Sitzungen nur mit Ausnahmen
Bezirksbeiräte |
Alle Sitzungen der örtlichen Gremien in ihren Stadtbezirken entfallen grundsätzlich bis Ende Mai . Abweichend hiervon kann pro Bezirksbeirat eine Sitzung im Monat Mai stattfinden, sofern bestimme Voraussetzungen gegeben sind.
Dazu zählen unter anderem wichtige Vormerkungen für Tagesordnungspunkte, die nicht aufgeschoben werden können, eine reduzierte Teilnehmerzahl sowie ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen den anwesenden Personen gewährleistet sein muss. Um diese Voraussetzungen einhalten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, dass die Bezirksbeiratssitzung in anderen als den üblichen Räumlichkeiten stattfindet.
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