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Staatlich anerkannte Grundschule
Die 2018 gegründete Grundschule hat ihren Anerkennungsprozess durch das Regierungspräsidium Suttgart abgeschlossen: Ab dem 11. September ist neben dem Gymnasium und der Realschule an der Waldschule nun auch die Grundschule eine staatlich anerkannte Ersatzschule.
Zum Hintergrund: Nach dem Privatschulgesetz ist eine neue Privatschule zunächst nur staatlich genehmigt und muss sich mindestens drei Schuljahre bewähren. Sie muss zum Abschluss dieser Zeit ihre pädagogische Arbeit dokumentieren und nachweisen, dass sie die für öffentliche Schulen geltenden Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen beachtet, dass Bildungsziele der entsprechenden öffentlichen Schule erreicht werden, der Wechsel von einer bzw. an eine öffentliche Schule ohne Schwierigkeiten möglich ist und die Lehrkräfte zu mindestens zwei Dritteln die Anstellungsfähigkeit für das ihrer Tätigkeit entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, also an einer entsprechenden öffentlichen Schule im Beamtenverhältnis tätig sein könnten.
Am 24. Juni besuchte eine Delegation des Regierungspräsidiums und des Staatlichen Schulamtes die Schule und zeigte sich sehr zufrieden. Für die Grundschule bedeutet die staatliche Anerkennung konkret, dass die Schule jetzt Zeugnisse wie staatliche Schulen ausstellen darf, Referendare ausbilden kann und die Verbeamtung bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule direkt nach dem Referendariat an die Schule möglich ist. "Ich freue mich besonders über die wertschätzende Rückmeldung für das ganze Team der Waldschule, das in den vergangenen Jahren unermüdlich mit so viel Energie und Engagement am Aufbau unserer Grundschule gearbeitet hat", freut sich Kerstin Vollmer, die Schulleiterin der Grundschule.
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